About Kotthoff zu Kotthoff´s Family
Please sign in to see more. Vorwort
Wer sich der Vergangenheit verweigert,
indem er sie nicht erforscht und verstehen will,
wird an der Zukunft scheitern.
Die Ahnen der Kotthoff´s
Durch die Zeiten wird das Gedächtnis ausgelöscht,
aber die Schriften werden die Geschehnisse bewahren. Damit ist die Vergangenheit nicht tot.
Nur wer weiß, was war, versteht, was ist.
Die chronologische Entwicklung des Gutshofes Kotthoff kann aus der Rolla antiqua, den
Stifts-Urkunden des Stiftes Meschede und Grafschaft, dem Chirograph (besondere
Urkunden des Rechts im MA) und sonstigen Kauf-, Verkauf- und Belehnungs-Urkunden wie
auch aus den Güter-Verzeichnissen des jeweiligen Stiftes entnommen werden. In der Zeit des Römisch-Katholischen Absolutismus haben Fürsten, Grafen, Stiftsvögte,
Probste, Dekane und Pfarrer die weltliche und insbesondere die kirchliche Macht
vertreten und wahrgenommen. Keine Wiese, kein Feldstück durfte gekauft oder verkauft
werden, ohne dass die kirchliche Institution ihren Siegel aufgedrückt und das
Lehensrecht beanspruchte und ihr Lehensgeld und den "Zehnten" forderte. Man kann zu Recht sagen, dass die "Allmacht der Kirche" total in der Religion, Kultur,
Wirtschaft und Rechtssprechung war. Einer wissenschaftlichen Entwicklung stand sie
durch ihren Dogmatismus skeptisch gegenüber. Alles, was der Heiligen Schrift
entgegenstand, wurde als Ketzerei geahndet.
Die Historie des Kotthof`s
Aus dem Dunkel der Zeiten tritt der Cotte-Hof vor ca. 690 Jahren auf uns zu.
A.D. 1314 oder 1371 u. folg. Jahrhunderte vermerkt das Stift Meschede im
Güterverzeichnis (St.A M, Mscr.I.204)x Curtis in Horbeke dabit XI mald. avene maionis
mensure.
Für die fürstl. Hofhaltung gab der Hof in Horbach 11 Malter Hafer, stattlich Maß.
Aus dem Güterverzeichnis des Stifts Meschede 1371
J. S. SEIBERTZ, Quellen der Westfälischen Geschichte Arnsberg 1857 StAM,
Ms 1 204 Auszüge betr. Kirchspiel Remblinghausen
Curtis in Horbeke dabit XI mald. avene maioris mensure. -
Item pro porcis VII sol. IIII den. Martini, et villicus habebit unum cyphum vini. -
Item uno anno adducet dimidium plaustrum vini de Lympurch usque Meschede suis
expensis, pro quo dabit III flor., altero anno IX den. pro wynschar.
Item VIII plaustra lignorum Martini.
Item III scep. tritici minoris mensure.
Item anno XI pull., altero anno X pull. Martini.
Item quinque ovorum Pasche.
Item VI den. ad mandatum in Cena Domini,
et villicus rehabebit unam semellam de IX quadr.-
Item custodibus VI den.v
Item unus mansus prope curtim dictus to den Cotten curti pertinet. Curtis in Wulfstern dabit II scep. silig., carnifex habebit.
Item unum porcum valentem IIII sol. Martini, et IIII den. ?
Item unam ovem bonum Johannis baptiste.
Weiterhin:
Item unus mansus prope curtim dictus to den Cotten curti partinet.
Ebenso ein oft genannter Cotten; Nachtlager; Herberge in der Nähe von Horbach,
genannt "zu den Kotten". Vermutlich haben die Landarbeiter von Horbach, die auf den
Höhen arbeiteten, jeden Tag den Weg ins Tal gescheut zum Horbacher-Hof hinab zu
steigen. Sie haben sich auf der Höhe ein Nachtlager, eine Herberge eben einen Cotten
gebaut. Da für den Cotten keine Schatzung eingetragen, wurde er auch nicht als
selbstständiger Hof eingeordnet. Auf dem damaligem Horbacher Gebiet steht heute der
beachtliche Gutshof Kotthoff. Die Bezeichnung "Cote, Cotte, Kotte" bedeutet:
a.) Haus eines Kleinbauern
b.) Haus eines Landarbeiters
c.) Hütte, Herberge, Nachtlager Aus so einer elenden Hütte ist, im Laufe der Jahrhunderte, durch Fleiß und harte
Arbeit, der stattliche Kotte-Hof, also der Kotthoff entstanden. (Die Wurzeln eines jeden Kotthoff`s haben hier ihren Ursprung)
1. Erster nachzuweisender Ahn war Wilhelm zum Cotthofe der wohl um 1500 auf dem
Kotthoff geboren sein muss.
Geheiratet hat er eine Frau Schulte aus Horbach der Vorname ist nicht bekannt.
"Wilhelm zum Kotthofe" musste entsprechend dem Schatzungs-Register von 1536 4 Gulden,
wogegen Hans Schulte zu Horbach 8 Gulden bezahlte. Somit hatte Wilhelm das Grundrecht
den Hof in eigener Verantwortung zu bewirtschaften. Ein Lehnsrecht ist noch nicht
ausgesprochen bzw. erteilt. Noch 1543 hatte er 4 Gulden Schatzung entrichtet. Steuern
gab es somit seit eh und je. Gestorben wird er sein um das Jahr 1555.
Die gemeinsame Tochter Margarethe heiratete Johann Sledde von Remblinghausen um 1560.
In den Jahren vor und nach 1813 war Jodocus Kotthoff zu Kotthofe Großherzoglicher
Schultheiß . Er hatte dafür zu sorgen, dass ein Ordonanz-Haus für den Post- und
Meldedienst bereitgestellt wurde. Dies bedeutete, den notwendigen Proviant für Mensch
und Tier zu stellen und zu unterhalten, wie auch Wagen, Ordonanzen und Vorspann-Pferde
bereit zu halten.
An Großherzoglichen Schultheiß per ord. eilt !
Kotthoff zu Kotthoff
1. Großherzogl. Schultheiß Kotthoff zu Kotthoff, hat
in Milinghausen vorgeschriebene Ordonanz-Haus zu bestimmen, und namentlich hierher zu
berichten; dass dieses Haus am Chaussee sein muss versteht sich von selbst.
2. Sind in dem Ordonanz-Hause die nötige Anzahl männlicher Boten, um die Briefe von
Milinghausen auf Reiste und von Milinghausen auf Meschede zu besorgen, vom Schultheiß
seinem Gutachten nach zu bestimmen und die gewählte Anzahl ein zu berichten.
3. Hat H. Schultheiß jeden Tag nachsehen zu lassen ob hinreichendes Brot, Bier und
Brandwein im Ort vorhanden sei, und wenn nicht, die schärfsten Maßregeln eintreten zu
lassen.
4. Hat H. Schultheiß unter seiner Autorität und Aufsicht in Milinghausen aus seinem
Bezirk, ein seinem Gutdünken angemessenes Magazin von Hafer, Heu und Stroh sofort
errichten zu lassen, und die Größe des Vorrats ein zu berichten.
5. In Milinghausen sind täglich eine Anzahl Wagen, Ordonanz
und Vorspanns Pferde bereit zu halten.
6. Dass und wie dieses alles geschehen sei, darüber wird in 2 Tagen nach dem
ausführlicher Bericht erwartet. Meschede den 1. Nov. 1813
Bender
Die Kotthoff`s waren mit die reichsten und angesehensten Großbauern in der Gegend
geworden.
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